UBI - UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Voraussetzungen
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) gilt als amtliche Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle für den Funkverkehr auf Binnenwasserstraßen.

Es ist unbefristet international gültig und für den Bootsführer erforderlich, um eine UKW-Sprechfunkanlage in der Binnenschifffahrt betreiben zu dürfen und sobald sich eine ATIS-fähige Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord eines Sportbootes befindet.

Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre (Zustimmung des gesetzlichen Vertreters)

  • Englischkenntnisse für den Erwerb des SRC 


Die Prüfung

Die Prüfung zum UBI besteht aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage


Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.


Anmeldung und Antragsunterlagen

Für die Zulassung zur Prüfung müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung zur UBI-Prüfung-
  • Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)


Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen möglich und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.

Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr (§ 10 Abs. 5 Bundesgebührengesetz). Die Gebühren werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.